Dry-Carbon-Heckklappe mit integrierter Abrisskante passend für BMW M2 G87 (ab 2023)
Dry-Carbon-Heckklappe mit integrierter Abrisskante passend für BMW M2 G87 (ab 2023)
Passgenaue Teile. Klare Auswahl.
Diese Produktlinie bündelt fahrzeugspezifische Carbonteile für BMW M3 G80, BMW M4 G82 und – je nach Bauteil – BMW M2 G87. Du bestellst direkt das gezeigte Bauteil; Modellstand, Ausstattung und Passform gleichen wir vor dem Versand mit deiner Bestellung ab.
Vor dem Kauf klar beantwortet
Handelt es sich nur um einen Heckspoiler?+
Nein. Geliefert wird eine vollständige Dry-Carbon-Heckklappe mit integrierter Abrisskante.
Für welches Fahrzeug ist die Heckklappe vorgesehen?+
Für BMW M2 G87 Coupé ab Baujahr 2023. Modelljahr, Heckklappenausführung, Rückfahrkamera, Schloss, Kennzeichenbeleuchtung, Verkabelung und Befestigungspunkte werden vor Versand per FIN/VIN und Fahrzeugfotos abgeglichen.
Welche Originalteile müssen übernommen werden?+
Je nach Fahrzeugausstattung müssen BMW-Emblem, Rückfahrkamera, Schloss, Dichtungen, Kennzeichenbeleuchtung, Kabelbaum, Halter und Befestigungsmaterial von der Serienheckklappe übernommen werden. Der genaue Umfang wird beim Kompatibilitätsabgleich bestätigt.
Wie wird die Heckklappe montiert?+
Die Serienheckklappe wird demontiert. Das Carbonbauteil muss an Scharnieren und Schloss ausgerichtet werden; Dichtflächen, Spaltmaße, Wasserablauf, Verkabelung, Kamera und vollständige Heckklappenfunktion sind zu prüfen. Ein erfahrener Karosserie-Fachbetrieb wird empfohlen.
Ist die Heckklappe ein BMW-Originalteil?+
Nein. Es handelt sich um ein Drittanbieter-Zubehörteil aus Dry Carbon. Die integrierte Abrisskante ist Bestandteil der Heckklappe.
Wie wird die Carbonoberfläche gepflegt?+
Mit einem weichen Mikrofasertuch und einem milden, nicht scheuernden Pflegemittel reinigen. Keine aggressiven Lösemittel oder abrasiven Polituren verwenden.
Werden Zulassungsunterlagen mitgeliefert?+
Eine ABE, Teiletypgenehmigung, ein Teilegutachten oder eine EG-/ECE-Genehmigung wird nicht zugesichert. Zulässigkeit und eine mögliche Einzelabnahme sind vor Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr mit einer anerkannten Prüforganisation zu klären.
