Echtcarbon-Frontgrill im OEM-Design passend für BMW M2 G87 (ab 2023)
Echtcarbon-Frontgrill im OEM-Design passend für BMW M2 G87 (ab 2023)
Passgenaue Teile. Klare Auswahl.
Diese Produktlinie bündelt fahrzeugspezifische Carbonteile für BMW M3 G80, BMW M4 G82 und – je nach Bauteil – BMW M2 G87. Du bestellst direkt das gezeigte Bauteil; Modellstand, Ausstattung und Passform gleichen wir vor dem Versand mit deiner Bestellung ab.
Vor dem Kauf klar beantwortet
Für welches Fahrzeug ist der Frontgrill vorgesehen?+
Für BMW M2 G87 Coupé ab Baujahr 2023. Modelljahr, Stoßfängerausführung, Kamera-/Sensorausstattung und Befestigungspunkte werden vor Versand per FIN/VIN und Fahrzeugfotos abgeglichen.
Handelt es sich um ein BMW-Originalteil?+
Nein. Es handelt sich um ein Drittanbieter-Zubehörteil aus Echtcarbon. „OEM-Design“ beschreibt ausschließlich die seriennahe Formensprache.
Was ist im Lieferumfang enthalten?+
Geliefert wird ein einteiliger Echtcarbon-Frontgrill für den unteren Frontstoßfängerbereich. BMW-Nieren, Emblem, Kamera, Sensoren, Halter, Clips oder weiteres Befestigungsmaterial nur, wenn dies ausdrücklich in der Auftragsbestätigung aufgeführt ist.
Müssen Originalteile übernommen werden?+
Je nach Fahrzeugausstattung können BMW-Nieren, Emblem, Kamera, Sensoren, Halter oder Clips vom Serienbauteil übernommen werden. Der genaue Umfang wird beim Kompatibilitätsabgleich bestätigt.
Wie wird der Frontgrill montiert?+
Der serienmäßige Einsatz wird demontiert und das Carbonteil zunächst trocken angesetzt. Haltepunkte, Spaltmaße, Luftwege und alle betroffenen Funktionen müssen vor der endgültigen Befestigung geprüft werden; ein Fachbetrieb wird empfohlen.
Wie wird die Carbonoberfläche gepflegt?+
Mit einem weichen Mikrofasertuch und einem milden, nicht scheuernden Pflegemittel reinigen. Keine aggressiven Lösemittel oder abrasiven Polituren verwenden.
Werden Zulassungsunterlagen mitgeliefert?+
Eine ABE, Teiletypgenehmigung, ein Teilegutachten oder eine EG-/ECE-Genehmigung wird nicht zugesichert. Die Zulässigkeit und eine mögliche Einzelabnahme sind vor Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr mit einer anerkannten Prüforganisation zu klären.
